Allgemeine Information
Finanzielle Untestützung von Personen und Projekten
Allgemein
Die Erträge aus dem Kapital der Walter, Ruedi und Emma Brändli-Stiftung sind bestimmt für die finanzielle Unterstützung von Einzelpersonen und Projekten. Der Stiftungszweck verpflichtet uns ausschliesslich junge Menschen mit einer Körperbehinderung im Kanton Bern zu unterstützen. Art und Umfang der Unterstützung sind im Vergabungsreglement geregelt.
Einzelpersonen
Wir empfehlen Ihnen den Antrag auf eine finanzielle Unterstützung wenn möglich über eine Sozialberatungseinrichtung, wie z.B. Pro Infirmis zu stellen.
Dies ist angezeigt, um eine fundierte Abklärung der persönlichen und finanziellen Situation der Antragsteller zu gewährleisten, da die Walter, Ruedi und Emma Brändli-Stiftung ihre Beiträge nur subsidiär ausrichtet. Das heisst, es muss vorgängig abgeklärt werden, ob die erforderliche Unterstützung von der eigenen Familie, von Sozialversicherungen (AHV/EL/IV/KK) oder von der Sozialhilfe erbracht werden kann.
Insbesondere gilt es abzuklären, ob ein Anspruch auf Leistungen nach Kapitel 3 (Art 17 und 18) des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, sogenannte FLB, besteht. Die Durchführungsstellen für "Finanzielle Leistungen an Menschen mit Behinderung" ( FLB), die von Pro Infirmis geführt werden, klären diesen Anspruch ab.
Besteht zusätzlicher finanzieller Bedarf, stellt die Pro Infirmis-Sozialberatung für ihre Klient/innen einen Antrag an die Walter, Ruedi und Emma Brändli-Stiftung.
• Bei jeder Unterstützung müssen Art und Ausmass der Hilfe in einem vernünftigen Verhältnis zu den eigenen Mitteln und denjenigen des verwandtschaftlichen und sozialen Umfeldes stehen.
• Alle Hilfsgesuche werden geprüft und entsprechende Rückfragen und Nachforschungen unter Wahrung des Datenschutzes durchgeführt.
Projekte
Gefördert werden Projekte, die eine nachhaltige und positive Auswirkung für junge Berner/innen mit Körperbehinderung versprechen.